VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die GĂĽltigkeit des unverbindlichen Angebots, die Termine und die Bezahlung richten sich nach dem unverbindlichen Angebot.BEGRIFFSBESTIMMUNG
In diesem Dokument haben die folgenden Begriffe folgende Bedeutung:
• „Kunde” bezeichnet jede Person oder Firma, die im Rahmen einer Business-to-Business-Transaktion (B2B) Waren und Dienstleistungen von LAB INTERIOR GmbH bestellt, kauft oder anderweitig nutzt.
• „Waren” sind die im Angebot genannten Artikel.
• „Unverbindliches Angebot“ ist eine unverbindliche Beschreibung der Dienstleistungen, ein Kostenvoranschlag oder ein ähnliches Dokument, in dem die von LAB INTERIOR GmbH zu erbringenden Waren und Dienstleistungen aufgeführt sind.
• „Bestellung“ ist ein verbindliches Angebot des Kunden an LAB INTERIOR GmbH.
• „Auftragsbestätigung“ ist die Annahme der Bestellung durch LAB INTERIOR GmbH, die an den Kunden gerichtet ist.
• „Leistungen” sind die vertraglichen Leistungen, die von LAB INTERIOR GmbH gemäß der Beschreibung im Angebot zu erbringen sind.
• „Bedingungen” sind die in diesem Dokument beschriebenen Lieferbedingungen sowie alle besonderen Bedingungen, die von LAB INTERIOR GmbH schriftlich vereinbart wurden.
ALLGEMEINES
- Diese Bedingungen gelten fĂĽr alle Lieferungen und Leistungen von LAB INTERIOR GmbH an den Kunden, auch wenn nicht ausdrĂĽcklich darauf hingewiesen wird.
- Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der LAB INTERIOR GmbH gĂĽltig.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsvorlagen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, sind unabhängig davon, wie sie uns mitgeteilt werden, vollständig unwirksam. Ein Widerspruch des Kunden ist nicht erforderlich.
- Haben die Parteien für ein einzelnes Geschäft ausdrücklich, gesondert und schriftlich etwas anderes vereinbart, gelten für dieses Geschäft die AGB für alles, was nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die LAB INTERIOR GmbH erbringt Dienstleistungen für Geschäftskunden. Verbraucherschutzbestimmungen finden in diesem Zusammenhang keine Anwendung.
- Die AGB sind in den Geschäftsräumen der LAB INTERIOR GmbH und online unter www.labinterior.de erhältlich.
2. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
- Mit der Bestellung von Waren oder Dienstleistungen bei LAB INTERIOR GmbH erwirbt der Kunde keine Zeichnungen, Software oder andere geistige Eigentumsrechte, sofern nicht ausdrĂĽcklich etwas anderes vereinbart wurde.
- LAB INTERIOR GmbH bleibt alleiniger EigentĂĽmer aller geistigen Eigentumsrechte.
- Die Weitergabe von Dokumenten, die von LAB INTERIOR GmbH zur VerfĂĽgung gestellt wurden, an Dritte ist untersagt.
3. PFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde ist verpflichtet, LAB INTERIOR GmbH vor Beginn der Dienstleistungen rechtzeitig über alle Vorschriften und Anforderungen zu informieren, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen relevant sind.
- Der Kunde muss vor Beginn der Dienstleistungen einen Vertreter benennen, um eine ordnungsgemäße und effektive Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern von LAB INTERIOR GmbH sicherzustellen.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Auftragsdetails und alle Angaben in der Leistungsbeschreibung und Warenspezifikation vollständig und richtig sind.
- Der Kunde verpflichtet sich, mit LAB INTERIOR GmbH in allen Angelegenheiten, die die Leistungen und das Vertragsverhältnis betreffen, zusammenzuarbeiten.
- Der Kunde hat LAB INTERIOR GmbH alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind, und sicherzustellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Punkten vollständig und richtig sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, LAB INTERIOR GmbH über alle Sicherheits- und/oder sonstigen besonderen Vorschriften zu informieren. LAB INTERIOR GmbH wird diese Vorschriften ihren Mitarbeitern auferlegen. Wenn bestimmte Vorschriften den Preis beeinflussen könnten, müssen sie vor der Erstellung des Auftrags/Angebots kommuniziert werden.
- Der Kunde muss LAB INTERIOR GmbH über die Transportwege informieren, die während der Montage und Leistungserbringung genutzt werden sollen.
- Wenn während der Montage kein Aufzug genutzt werden kann, muss LAB INTERIOR GmbH vor der Auftragserteilung/Angebotsabgabe darüber informiert werden. Zusätzliche Kosten, die durch die Montage oder Leistungserbringung ohne Aufzug oder mit eingeschränktem Zugang zum Leistungsort entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Vorbereitende Arbeiten sind vom Kunden auf eigene Gefahr und Kosten durchzufĂĽhren, sofern nicht ausdrĂĽcklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. VERTRAGSABSCHLUSS, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG UND ZEICHNUNGEN
- LAB INTERIOR GmbH unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot (folgend als unverbindliches Angebot bezeichnet), das für LAB INTERIOR GmbH keine rechtlichen und finanziellen Konsequenzen hat. Der Kunde bestätigt dieses unverbindliche Angebot und erteilt schriftlich per Post oder E-Mail einen Auftrag.
- LAB INTERIOR GmbH bestätigt die unterzeichnete Bestellung/das unterzeichnete Angebot des Kunden mit einer Auftragsbestätigung (Vertragsabschluss) erst, nachdem alle relevanten Details und die Projektkonfiguration vollständig festgelegt und von beiden Vertragsparteien genehmigt wurden: Dazu gehören die endgültige Anordnung der Möbel und Geräte sowie die Abmessungen, Material- und Farbspezifikationen, die Positionen der Anschlüsse und Installationen sowie alle besonderen Anforderungen in Bezug auf die Installation oder die Standortbedingungen (in der Regel 20 Tage, bei größeren oder komplexeren Bestellungen kann dieser Zeitraum jedoch länger sein). Zeichnungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde sie als endgültig bestätigt.
- Bei vom Kunden gewünschten Änderungen überarbeitet LAB INTERIOR GmbH die Zeichnungen entsprechend und legt sie zur endgültigen Genehmigung vor. Der Kunde muss die Zeichnungen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt bestätigen. Bei größeren oder komplexeren Aufträgen kann der Kunde eine Verlängerung dieser Frist beantragen.
- LAB INTERIOR GmbH behält sich das Recht vor, dem Kunden die Erstellung mehrerer Überarbeitungen der Zeichnungen ab der 3. Überarbeitung in Rechnung zu stellen.
- LAB INTERIOR GmbH behält sich das Recht vor, die Spezifikationen im unverbindlichen Angebot vor der Auftragsbestätigung zu ändern. In solchen Fällen wird der Kunde gebeten, innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen Auftrag zu erteilen.
- Der Kunde muss LAB INTERIOR GmbH vor oder während des Bestellvorgangs alle erforderlichen technischen Zeichnungen zur Verfügung stellen. Geschieht dies nicht und verfügt LAB INTERIOR GmbH nicht über alle erforderlichen Informationen und/oder Zeichnungen, ist sie berechtigt, die Vorbereitungszeit für die Zeichnungen zu verlängern.
- Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der endgültigen Bestätigung der Zeichnungen.
- Werden (nach der endgültigen Zeichnungsfreigabe) Änderungen an den Zeichnungen vorgenommen, die über die in Artikel 4.2 beschriebenen Änderungen hinausgehen, trägt der Kunde die für LAB INTERIOR GmbH dadurch entstehenden Mehrkosten.
- Auftragsstornierungen nach der Bestätigung durch den Kunden sind nicht zulässig.
- LAB INTERIOR GmbH behält sich das Recht vor, Änderungen in der Ausführung und Gestaltung vor
5. EIGNUNGSPRĂśFUNG
- Der Kunde bestätigt, dass alle von LAB INTERIOR GmbH zu liefernden Waren für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und seinen (beruflichen) rechtlichen Anforderungen entsprechen.
6. PREIS
- Preise, die nicht ausdrĂĽcklich als inklusive Mehrwertsteuer angegeben sind, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
- Leistungen, die zum Zeitpunkt der Festlegung des Leistungspreises nicht erbracht werden konnten, werden zusätzlich auf der Grundlage der tatsächlichen Arbeits- und Materialkosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für unvorhergesehene Verzögerungen und Wartezeiten.
- Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Erhöhen sich jedoch die Materialkosten für eine einzelne Position innerhalb des Vertrags oder für den Gesamtpreis ohne Verschulden von LAB INTERIOR GmbH um mehr als 2 %, ist das Unternehmen berechtigt, die Preise anzupassen. Grundlage für solche Anpassungen ist der Großhandelspreisindex des Statistischen Amtes der Republik Slowenien, wenn die Dienstleistung in Slowenien erbracht wird, oder des Statistischen Amtes Österreichs, wenn die Dienstleistung in anderen Ländern erbracht wird, gültig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Preise werden auch entsprechend den gesetzlichen Lohnerhöhungen sowie den Energie- oder Rohstoffkosten angepasst. Treten andere wesentliche Faktoren ein, die sich auf die Preisberechnung auswirken, wie z. B. Gesetzesänderungen, behördliche Anordnungen oder neue Steuern, ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt, diese Kostensteigerungen an den Kunden weiterzugeben.
7. ZAHLUNG UND EIGENTUMSVORBEHALT
- Alle Zahlungen, einschließlich Teil- und Vorauszahlungen, müssen in der vereinbarten Höhe und zum vereinbarten Termin erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Zinseszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
- Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von LAB INTERIOR GmbH.
- In einer bestimmten Währung angegebene Preise sind vollständig in dieser Währung und auf das angegebene Bankkonto zu zahlen. Wechselkursschwankungen und/oder internationale Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
- Werden die Waren nicht vertragsgemäß geliefert oder die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht (und hat der Kunde dies gemäß Artikel 14.1 gemeldet), hat der Kunde das Recht, die Zahlung bis zum dreifachen Listenpreis der nicht konformen Waren zurückzuhalten, bis LAB INTERIOR GmbH seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 14.3 nachkommt.
- Zusätzliche Überweisungsgebühren, die aufgrund falscher Angaben des Kunden zum Konto entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
8. TRANSPORT, LIEFERUNG UND VERZĂ–GERUNGEN
- Alle Lieferungen von LAB INTERIOR GmbH unterliegen den INCOTERMS 2023 in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gĂĽltigen Fassung.
- Wenn das Angebot vorsieht, dass LAB INTERIOR GmbH an die Baustelle liefert, muss die Entladestelle frei zugänglich sein. Alle Transportwege und Einrichtungen müssen für LKWs und andere geeignete Transportmittel geeignet sein.
- Wenn der Kunde Artikel 8.2 nicht einhält, aber auf der Fortsetzung der Montage besteht, trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, die LAB INTERIOR GmbH dadurch entstehen.
- Muss LAB INTERIOR GmbH die Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. Annahmeverweigerung), einlagern, so trägt der Kunde die Gefahr und die Kosten der Einlagerung. Diese Kosten betragen 2,00 EUR pro m² Lagerfläche pro Woche.
- Bei einer Verzögerung der Leistungserbringung von mehr als einem Monat aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt, eine Vorauszahlungsrechnung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu stellen.
- Der Transport schwerer und/oder sperriger Güter muss ungehindert und störungsfrei erfolgen können.
- Aufzüge, Türen und Flure müssen Mindestabmessungen von 2,5 m Tiefe, 1,5 m Breite und 2,0 m Höhe aufweisen. Türrahmen müssen mindestens 1,0 m breit und 2,0 m hoch sein. Abweichungen von diesen Vorgaben sind im Voraus anzugeben, und etwaige Mehrkosten, die LAB INTERIOR GmbH dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
9. ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG
- Alle Räumlichkeiten, in denen die Montage stattfinden soll, müssen baulich und technisch fertiggestellt sein. Der Leistungsort muss montagebereit sein, d. h. er muss sauber, beheizt und an ein geeignetes Stromnetz angeschlossen sein.
- Wenn der Kunde Artikel 9.1 nicht einhält, aber auf der Fortsetzung der Montage besteht, kann LAB INTERIOR GmbH nicht für Schäden an ihren Waren haftbar gemacht werden, die während oder nach der Montage entstehen.
- Der Kunde muss den Leistungsort gemäß den Anweisungen von LAB INTERIOR GmbH vorbereiten.
- LAB INTERIOR GmbH ist verpflichtet, den Kunden ĂĽber alle besonderen Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zu informieren.
- Angrenzende und abschließbare Zwischenlagerräume, die direkt mit dem Leistungsort verbunden sind, müssen LAB INTERIOR GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
10. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
- Der Kunde darf von den Mitarbeitern von LAB INTERIOR GmbH keine persönlichen Dienstleistungen verlangen, die nicht Bestandteil des Vertrags sind, es sei denn, die LAB INTERIOR GmbH hat diesen Dienstleistungen ausdrücklich zugestimmt.
- LAB INTERIOR GmbH ĂĽbernimmt keine Haftung fĂĽr oder im Zusammenhang mit Zusatzleistungen.
11. EINHALTUNG DES ZEITPLANS
- Lieferfristen werden in Tagen (oder Wochen, sofern angegeben) berechnet. Die Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Lieferfristen hängt von der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (rechtzeitige Bestätigung von Zeichnungen usw.) ab.
-
Der Zeitplan umfasst die folgenden Bedingungen:
a.) Rechtzeitige schriftliche Bestätigung des Beginns der Montage/des Baus durch den Kunden.
b.) Kontinuierliche Leistungserbringung ohne unberechtigte Unterbrechungen aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von LAB INTERIOR GmbH liegen. - Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin setzt voraus, dass LAB INTERIOR GmbH die erforderlichen Materialien von ihren Lieferanten innerhalb der vereinbarten Zeit erhält. Bei Verzögerungen seitens der Lieferanten behält sich LAB INTERIOR GmbH das Recht vor, die Lieferfristen einseitig anzupassen, und wird den Kunden entsprechend benachrichtigen.
12. SICHERHEIT
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit des Personals von LAB INTERIOR GmbH während der gesamten Leistungsdauer bis zur Fertigstellung der Leistungen zu gewährleisten.
13. FUNKTIONSTEST
- Wenn der Vertrag einen Abnahmetest vorsieht, wird der Funktionstest gemeinsam mit einem Vertreter der LAB INTERIOR GmbH durchgefĂĽhrt.
- Ist dies aufgrund von zeitlichen oder baulichen Verzögerungen, die vom Kunden verursacht wurden, nicht möglich, hat der Kunde alle zusätzlichen Reisekosten zu tragen, die den Mitarbeitern von LAB INTERIOR GmbH entstehen.
- Wenn andere Auftragnehmer oder Subunternehmer ihre Arbeiten nicht termingerecht ausführen und dadurch die Funktionsprüfung verzögert wird, ist der Kunde für die Übernahme der zusätzlichen Kosten verantwortlich, die dem Personal von LAB INTERIOR GmbH für nachfolgende Besuche entstehen.
14. GARANTIE
- Die Garantie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des einschlägigen Rechts und den Bestimmungen dieser Bedingungen.
- Bei Lieferung der Ware an den vereinbarten Ort hat der Kunde die Ware unverzüglich zu prüfen. Der vereinbarte Ort ist der Ort, an dem der Kunde die Ware gemäß der Vereinbarung mit LAB INTERIOR GmbH und Incoterms 2023 in Besitz nimmt.
- Jede Vertragswidrigkeit ist in einem gemeinsam erstellten und unterzeichneten Abnahmeprotokoll am vereinbarten Ort zu dokumentieren. Ist der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend, ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt, das Protokoll selbstständig zu erstellen und eine fotografische Dokumentation der Ware beizufügen. Nicht bei der sofortigen Prüfung erkennbare Mängel sind LAB INTERIOR GmbH unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, verfallen seine Rechte aus Garantie, Irrtum oder Schadensersatzansprüchen.
- Die Ware gilt auch dann als vertragsgemäß, wenn sie geringfügige Mängel aufweist, die nach den zwischen den Parteien üblichen Handelsbräuchen zumutbar sind. Der Kunde ist jedoch berechtigt, für solche Mängel eine Preisminderung oder Nachbesserung zu verlangen.
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Bei Vertragswidrigkeit der Ware (und Benachrichtigung der LAB INTERIOR GmbH gemäß Ziffer 14.1) hat LAB INTERIOR GmbH folgende Möglichkeiten:
a.) Ersetzen der Ware durch vertragsgemäße Ware ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
b.) Reparatur oder Nachbesserung der Ware ohne zusätzliche Kosten für den Kunden.
c.) Gewährung einer Preisminderung für die nicht vertragsgemäße Ware.
d.) Rückerstattung des für die nicht vertragsgemäße Ware gezahlten Preises unter teilweisem Rücktritt vom Vertrag über diese Ware. - Bei gegenseitigen Geschäften beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Lieferung, wobei der Kunde die Beweislast für Mängel trägt, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits bestanden.
15. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- LAB INTERIOR GmbH haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige indirekte Verluste, die nicht unmittelbar auf ein vertragswidriges Verhalten der LAB INTERIOR GmbH zurückzuführen sind.
- LAB INTERIOR GmbH haftet nicht fĂĽr Teile, Maschinen oder Waren, die nicht von LAB INTERIOR GmbH hergestellt wurden.
- Nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferdatum haftet LAB INTERIOR GmbH nicht für Tod, Körperverletzung oder direkte oder indirekte materielle oder immaterielle Folgeschäden, die durch den Ausfall oder Defekt eines Teils, einer Maschine oder einer Ware verursacht wurden, unabhängig davon, ob diese auf Fahrlässigkeit oder andere Ursachen zurückzuführen sind. Die Haftung für Sach- und Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
- Die Haftung von LAB INTERIOR GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist in jedem Fall auf einen Betrag begrenzt, der dem Preis der im Rahmen des Vertrags verkauften Waren entspricht.
- Der Kunde verzichtet auf das Recht, AnsprĂĽche jeglicher Art mit AnsprĂĽchen von LAB INTERIOR GmbH aufzurechnen.
- Der Kunde verzichtet auf jegliches ZurĂĽckbehaltungsrecht.
- LAB INTERIOR GmbH haftet nicht für zufällige Zerstörung und behält ihr Recht auf Ersatz auch dann, wenn die Leistung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle beider Vertragsparteien liegen, unmöglich wird.
16. RĂśCKTRITT DURCH LAB INTERIOR GMBH
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LAB INTERIOR GmbH behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung auf unbestimmte Zeit auszusetzen, insbesondere in folgenden Fällen:
• Vom Kunden geschuldete Zahlungen werden nicht innerhalb der vereinbarten Fristen geleistet (Nachfrist: 7 Tage).
• Vom Kunden zu erbringende Nachweise, Leistungen/Vorbereitungsarbeiten oder Sicherheitsleistungen werden nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder gar nicht erbracht. - Erfüllt der Kunde seine Verpflichtungen innerhalb der Nachfrist, kann LAB INTERIOR GmbH die vereinbarten Lieferfristen angemessen verlängern und die Erstattung der durch die Verzögerung entstandenen Kosten verlangen.
- Im Falle eines berechtigten Rücktritts durch LAB INTERIOR GmbH ist das Unternehmen berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen sowie die Erstattung der durch den Rücktritt entstandenen Kosten und Schäden zu verlangen.
17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
- Für Leistungen, die in der Republik Slowenien erbracht werden, gilt slowenisches Recht, in allen anderen Fällen gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts für diesen Vertrag.
- Als Gerichtsstand wird Klagenfurt vereinbart, mit Ausnahme der in der Republik Slowenien erbrachten Leistungen, fĂĽr die slowenische Gerichtsbarkeit vereinbart wird.
18. SONSTIGES
- Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass LAB INTERIOR GmbH im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses aufgenommene Fotos ohne Vergütung oder Einschränkungen für Zwecke wie Werbung oder ihre Website verwenden darf.
- LAB INTERIOR GmbH ist berechtigt, auf der Baustelle kostenlos Beschilderungen oder Werbeanzeigen anzubringen, die ĂĽber die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
19. DATENSCHUTZ
- Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden, sofern nicht anders vereinbart, ausschließlich zur Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Bei Bedarf können Daten an andere Unternehmen, wie z. B. Subunternehmer oder Versandunternehmen, weitergegeben werden. Diese Unternehmen sind vertraglich verpflichtet, die Daten ausschließlich zur Auftragsabwicklung zu verwenden.
20. ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN DES VERTRAGS, SALVATORISCHE KLAUSEL
- Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, undurchfĂĽhrbar oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen davon unberĂĽhrt. Dies gilt auch im Falle einer VertragslĂĽcke.
- In solchen Fällen gilt eine angemessene, rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

