VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die GĂĽltigkeit des unverbindlichen Angebots, die Termine und die Bezahlung richten sich nach dem unverbindlichen Angebot.
DEFINITIONEN
In diesem Dokument haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:- „Kunde“ ist jede Person oder Firma, die Waren und Dienstleistungen von der LAB INTERIOR GmbH (Lieferant) bestellt, kauft oder sonst in Anspruch nimmt.
- „Waren“ sind die im Angebot genannten Artikel.
- „Unverbindliches Angebot“ ist eine unverbindliche Leistungsbeschreibung, ein Kostenvoranschlag oder ein ähnliches Dokument, das die von LAB INTERIOR GmbH (Lieferant) zu liefernden Waren und Dienstleistungen beschreibt.
- „Bestellung/Auftrag“ ist ein vom Kunden an die LAB INTERIOR GmbH gerichtetes verbindliches Angebot.
- „Auftragsbestätigung“ ist die von LAB INTERIOR GmbH an den Kunden gerichtete Annahme der Bestellung/Auftrags.
- „Dienstleistungen“ sind die im Angebot genannten durch die LAB INTERIOR GmbH zu erbringenden vertraglichen Leistungen gemäß den dort vermerkten Beschreibungen.
- „Bedingungen“ sind die in diesem Dokument aufgefĂĽhrten Lieferbedingungen sowie alle von LAB INTERIOR GmbH (Lieferant) schriftlich vereinbarten Sonderbedingungen
ALLGEMEINES
- Diese Bedingungen gelten fĂĽr alle Lieferungen und Dienstleistungen der LAB INTERIOR GmbH, auch wenn nicht ausdrĂĽcklich darauf Bezug genommen wird.
- Mit der Bestellung/Auftrag erklärt der Kunde, dass er die Bedingungen gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von LAB INTERIOR GmbH wirksam.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblätter des Kunden, die zu den vorliegenden Bedingungen im Widerspruch stehen, sind in vollem Umfange unwirksam, gleichgültig in welcher Form diese uns zur Kenntnis gebracht wurden. Ein Widerspruch des Kunden ist nicht erforderlich.
- LAB INTERIOR GmbH erbringt Dienstleistungen an unternehmerische Kunden. Konsumentenschutzbestimmungen finden darauf keine Anwendung.
- Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG (=Konsumentenschutzgesetz) (in der Folge kurz: Verbrauchergeschäft) gelten diese Bedingungen mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.
- Die Bedingungen liegen in den Geschäftsräumlichkeiten der LAB INTERIOR GmbH auf und werden unter www.labinterior.de sowohl zur Ansicht als auch zum Download bereitgehalten.
RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM
- Der Kunde erwirbt keine Zeichnungen, Software oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte, sofern nicht anders vereinbart wurde.
- LAB INTERIOR GmbH bleibt ausschlieĂźlicher EigentĂĽmer aller geistigen Eigentumsrechte. Die Weitergabe der von LAB INTERIOR GmbH zur VerfĂĽgung gestellten Unterlagen an Dritte ist untersagt.
INFORMATIONSPFLICHTEN DES KUNDEN
- Der Kunde hat LAB INTERIOR GmbH rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistungen alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen relevanten Vorschriften und Anforderungen mitzuteilen.
- Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistungen einen Beauftragten zu benennen, der für die ordnungsgemäße und wirksame Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Geschäftsführung und dem Personal der LAB INTERIOR GmbH sorgt.
- Der Kunde stellt sicher, dass die Bedingungen der Bestellung und alle Angaben in der Leistungsbeschreibung und der Warenspezifikation vollständig und richtig sind.
- Der Kunde verpflichtet sich mit LAB INTERIOR GmbH in allen Angelegenheiten, die die Dienstleistungen und das Vertragsverhältnis betreffen, zusammenzuarbeiten.
- Der Kunde hat LAB INTERIOR GmbH alle Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die LAB INTERIOR GmbH in angemessener Weise benötigt, um die Dienstleistungen zu erbringen, und sicherstellen, dass diese Informationen in allen wesentlichen Belangen vollständig und richtig sind.
- Der Kunde hat LAB INTERIOR GmbH über etwaige Sicherheits- und / oder sonstige besondere Vorschriften zu informieren. Alle Sicherheitsbestimmungen wird LAB INTERIOR GmbH dann seinem Personal auferlegen. Soweit etwaige Vorschriften preisbeeinflussend sein können, sind diese unbedingt vor der Erstellung der Bestellung/Angebots bekannt zu geben.
- Der Kunde hat LAB INTERIOR GmbH die bei der Montage und Verrichtung der Dienstleistungen zu benutzenden Transportwege mitzuteilen.
- Kann ein Aufzug bei der Montage nicht genutzt werden, so ist dies LAB INTERIOR GmbH vor Abgabe der Bestellung/Angebots mitzuteilen. Zusätzliche Kosten für die Montage und Verrichtung von Dienstleistungen ohne Aufzug und mit erschwertem Zugang zum Leistungserbringungsort gehen zu Lasten des Kunden.
- Vorleistungen hat der Kunde auf seine Gefahr und seine Kosten zu erbringen, wenn nicht ausdrĂĽcklich Gegenteiliges vereinbart wurde.
VERTRAGSSCHLUSS, GENEHMIGUNG VON AUFTRĂ„GEN UND ZEICHNUNGEN
- LAB INTERIOR GmbH unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Angebot (genannt Nezavezujoča ponudba / Unverbindliches Angebot / non binding Quotation), der als Auftragsvorschlag zu verstehen ist. Der Kunde bestätigt dieses unverbindliche Angebot in Form und erteilt seinerseits der LAB INTERIOR GmbH eine Bestellung/Auftrag entweder schriftlich per Post oder per E-Mail.
- LAB INTERIOR GmbH bestätigt die vom Kunden gezeichnete Bestellung/Angebot mit einer Auftragsbestätigung (=Vertragsschluss) und stellt dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Auftragsbestätigung eine oder mehrere Zeichnungen zur Verfügung (grundsätzlich beträgt diese Frist 20 Tage, kann jedoch bei größeren und/oder aufwendigeren Aufträgen entsprechend länger sein). Die Zeichnungen gelten als bestätigt, wenn der Kunde die Zeichnung als Reinzeichnung freigibt. Bei Änderungswünschen des Kunden wird LAB INTERIOR GmbH die Zeichnung entsprechend abändern und dem Kunden die Zeichnungen mit den Änderungen als Reinzeichnungen zur Bestätigung vorlegen. Der Kunde hat die Zeichnungen innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Zeichnungen zu bestätigen. Bei größeren und/oder aufwendigeren Aufträgen kann der Kunde und Verlängerung dieser Frist ersuchen.
- LAB INTERIOR GmbH behält sich bis zur Auftragsbestätigung das Recht vor, Spezifikationen im unverbindlichen Angebot abzuändern. In diesem Fall wird der Kunde zur Übermittlung einer neuen Bestellung/Auftrag binnen angemessener Frist aufgefordert.
- Die Lab Interior GmbH behält sich das Recht vor, dem Auftraggeber die Erstellung von Mehrfachüberarbeitungen der Zeichnungen ab der 3 Revision.
- Der Kunde hat der LAB INTERIOR GmbH vor oder während der Bestellung/Auftrags alle erforderlichen technischen Zeichnungen zur Verfügung zu stellen. Geschieht dies nicht und stehen der LAB INTERIOR GmbH nicht alle erforderlichen Informationen und / oder Zeichnungen zur Verfügung, so ist die LAB INTERIOR GmbH berechtigt, die Frist für die Erstellung der Zeichnungen angemessen zu verlängern.
- Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der endgültigen Zeichnungsbestätigung.
- Bei ĂĽber Art. 4.2 hinausgehenden Ă„nderungen der Zeichnungen (Ă„nderungen nach der bereits vereinbarten Zeichnungsfreigabe) hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten der LAB INTERIOR GmbH zu tragen.
- Eine Auftragsstornierung nach Auftragsbestätigung durch den Kunden ist nicht möglich.
- LAB INTERIOR GmbH steht das Recht zu Änderungen bei der Ausführung und Ausstattung zu, sofern diese zweckmäßig oder produktionstechnisch bedingt sind oder einen technischen Fortschritt bedeuten und den Kunden objektiv nicht wesentlich benachteiligen. Der vereinbarte Preis ändert sich dadurch nicht.
ĂśBERPRĂśFUNG DER EIGNUNG
- Der Kunde bestätigt, dass alle von LAB INTERIOR GmbH zu liefernden Waren für den von ihm gewünschten Zweck geeignet sind und seinen (berufs)rechtlichen Anforderungen entsprechen.
PREIS
- Der Preis fĂĽr Dienstleistungen unterliegt den folgenden Bedingungen:
- Die Dienstleistungen dürfen nicht in einer gesundheitsschädlichen und / oder unsicheren Umgebung erbracht werden.
- Verfügbarkeit von angemessener Unterkunft, Verpflegung und medizinischer Versorgung für das Personal von LAB INTERIOR GmbH. Sollte die oben genannte Bedingungen nicht erfüllt werden, ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt den Preis für die Dienstleistungen entsprechend zu erhöhen.
- Preise, die nicht ausdrĂĽcklich mit Umsatzsteuer ausgewiesen sind, verstehen sich als exklusive Umsatzsteuer.
- Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt der Berechnung des Leistungspreises noch nicht erbracht werden konnten, werden nach tatsächlichem Arbeits- und Materialaufwand zusätzlich berechnet. Dies gilt insbesondere für nicht vorhersehbare Behinderungen und Wartezeiten.
- Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Für den Fall, dass sich die Materialkosten bezogen auf die jeweils ausgewiesene Einzelposition der getroffenen Vereinbarung, ansonsten bezogen auf den Gesamtpreis um mehr als 2% erhöht, ist LAB INTERIOR GmbH zu einer Preisanpassung berechtigt, wenn und soweit sie an der Erhöhung kein Verschulden trifft. Grundlage bildet der Großhandelspreisindex der Statistik Austria, gültig zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Preise werden den gesetzlichen Lohnerhöhungen, Energie- und Rohstoffkosten angepasst. Treten sonstige für die Preiskalkulation maßgebliche Faktoren wie z.B. Gesetzesänderungen, behördliche Verfügungen, neue Steuern oder Ähnliches ein, ist LAB INTERIOR GmbH ebenfalls berechtigt diese Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben. Im Übrigen gilt ÖNORM B 2111 in der letztgültigen Fassung.
ZAHLUNG, EINGENTUMSVORBEHALT
- Alle Zahlungen, auch Teilzahlungen / Anzahlungen müssen bis zur vereinbarten Höhe und zum vereinbarten Termin erfolgen. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen sowie Zinseszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben (bei Unternehmergeschäften unternehmerische Zinsen nach UGB, bei Verbrauchergeschäften gesetzliche Verzugszinsen iHv 4%) sowie bei Unternehmensgeschäften auch Mahnkosten iHv EUR 40,00 gemäß § 458 UGB.
- Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Preises im Eigentum von LAB INTERIOR GmbH.
- Preise, die in einer bestimmten Währung angegeben sind, sind in voller Höhe in der entsprechenden Währung und auf das entsprechende Bankkonto zu bezahlen. Etwaige Wechselkursschwankungen und / oder internationale Zahlungsverkehrsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
- Wenn die Ware nicht vertragsgemäß geliefert wurde oder Dienstleistungen nicht vereinbarungsgemäß erbracht wurden (und der Kunde dies gemäß Art. 14.1. mitgeteilt hat), hat der Kunde das Recht, die Zahlung des maximal 3-fachen Listenpreises der nicht vertragsgemäßen Ware zurückzuhalten, bis LAB INTERIOR GmbH die Bestimmungen nach Art. 14.3.erfüllt hat.
- Zusätzliche Überweisungsgebühren für Transaktionen die daraus resultieren, dass der Kunde auf ein falsches Konto gezahlt hat gehen zu Lasten des Kunden.
TRANSPORT, LIEFERUNG UND VERZUG
- FĂĽr alle Lieferungen von LAB INTERIOR GmbH gelten die INCOTERMS 2023 in der zu Vertragsschluss gĂĽltigen Fassung.
- Wenn das Angebot vorsieht, dass LAB INTERIOR GmbH auf die Baustelle liefert, muss die Abladestelle ungehindert erreichbar sein. Alle Verkehrswege und sonstigen Transporteinrichtungen müssen für den Transport mit LKW und anderen geeigneten Transportmitteln zulässig sein.
- Hält der Kunde Art. 8.2 nicht ein und besteht dennoch auf der Fortsetzung der Montage, so trägt der Kunde sämtliche Mehrkosten die LAB INTERIOR GmbH dadurch entstehen.
- Muss LAB INTERIOR GmbH die Ware aus dem Kunden zurechenbaren Gründen (wie etwa Annahmeverzug) in seinem Lager einlagern, so trägt der Kunde die Gefahr und die Kosten der Lagerung. Diese Kosten betragen EUR 2,00 pro m2 Lagerfläche pro Woche.
- Im Falle eines Verzuges mit der Verrichtung der Dienstleistungen aus dem Kunden zurechenbaren Gründe von einem Monat hat LAB INTERIOR GmbH das Recht dem Kunden einen Betrag in der Höhe von 50% des Auftragswertes in Form einer Anzahlungsrechnung auszustellen.
- Der Transport von schweren und/oder sperrigen Gütern muss ungehindert und störungsfrei möglich sein.
- Aufzüge, Türen und Gänge müssen eine Mindestabmessung von 2,5 m in der Tiefe, 1,5 m in der Breite und 2,0 m in der Höhe haben. Die Türrahmen müssen 1,0 m breit und 2,0 m hoch sein. Abweichungen von diesen Vorgaben müssen vorher angegeben werden, die Mehrkosten der LAB INTERIOR GmbH gehen zu Lasten des Kunden.
ORT DER ERBRINGUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
- Alle Räumlichkeiten (Räume), in denen die Montage durchgeführt werden soll, müssen baulich und handwerklich fertiggestellt sein. Der Ort der Leistungserbringung muss montagebereit sein. Das heißt, er muss sauber, beheizt und an ein geeignetes Stromnetz angeschlossen sein.
- Kommt der Kunde Art. 9.1. nicht nach und besteht dennoch auf der Fortsetzung der Montage, kann LAB INTERIOR GmbH nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die während und nach Beendigung der Montage an den Waren von LAB INTERIOR GmbH entstehen.
- Der Kunde hat den Ort der Erbringung der Dienstleistungen nach den Anweisungen von LAB INTERIOR GmbH vorzubereiten.
- LAB INTERIOR GmbH hat den Kunden auf besondere Gefahren hinzuweisen, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.
- Unmittelbar an den Ort der Erbringung der Dienstleistungen angrenzende, verschließbare Zwischenlagerräume sind LAB INTERIOR GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
ZUSĂ„TZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
- Der Kunde darf von der LAB INTERIOR GmbH keine personenbezogenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die nicht Gegenstand des Vertrages sind, es sei denn, die LAB INTERIOR GmbH hat diesen zuvor zugestimmt.
- LAB INTERIOR GmbH übernimmt keine Haftung aus oder im Zusammenhang mit zusätzlichen Dienstleistungen.
EINHALTUNG DES ZEITPLANS
- Die Lieferfristen werden in Tagen (oder falls angegeben in Wochen) gerechnet. Die Gültigkeit der vertraglich vereinbarten Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden (rechtzeitige Freigabe der Pläne usw.).
- Der Terminplan ist zu beachten:
- Rechtzeitige schriftliche Terminzusage des Kunden fĂĽr den Beginn der Montage - BauausfĂĽhrung.
- Möglichkeit der unterbrechungsfreien Leistungserbringung und Freiheit von unzumutbaren Störungen aufgrund von Umständen, die LAB INTERIOR GmbH nicht zu vertreten hat.
- Der auf der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin gilt unter der Voraussetzung, dass LAB INTERIOR GmbH auch das Material innerhalb der vereinbarten Zeit von seinen Lieferanten erhält. Im Falle von Lieferverzug durch Lieferanten ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt die Liefertermine einseitig anzupassen und wird den Kunden darüber informieren.
SICHERHEIT
- Der Kunde ist für die Sicherheit des Personals von LAB INTERIOR GmbH während des gesamten Zeitraums und bis zur vollständigen Fertigstellung der Dienstleistungen verantwortlich.
FUNKTIONSPRĂśFUNGEN
- Falls der Vertrag eine Abnahme beinhaltet, erfolgt die FunktionsprĂĽfung gemeinsam mit einem Vertreter von LAB INTERIOR GmbH.
- Ist dies zeitlich, oder auf Grund des Baufortschrittes von Kundenseite aus nicht möglich so hat er alle Kosten zu tragen, die durch das zusätzliche Anreisen von LAB INTERIOR GmbH-Personal entstehen.
- Erbringen andere Auftragnehmer und Subunternehmer ihre Leistungen nicht in der vorgesehenen Zeit, so dass die Prüfungen nicht in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden können, so trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, die durch die zusätzliche Anreise des Personals der LAB INTERIOR GmbH entstehen.
GEWĂ„HRLEISTUNG
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen dieser Bedingungen. § 924 ABGB und § 933b ABGB finden keine Anwendung. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten gemäß § 9 KSchG die Gewährleistungsrechte (§§ 922-933 ABGB) uneingeschränkt.
- Nach Lieferung der Ware am vereinbarten Ort hat der Kunde die Ware unmittelbar zu untersuchen. Etwaige Vertragswidrigkeiten hat der Kunde der LAB INTERIOR GmbH nach Montage/Lieferung im gemeinsam am vereinbarten Ort anzufertigendem schriftlichen und beiderseits unterschriebenen Übernahmeprotokoll anzuzeigen. Ist der Kunde bei der Übergabe nicht vor Ort, ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt das Übernahmeprotokoll selbst auszufüllen und mit einer entsprechenden Lichtbilddokumentation der Ware zu versehen. Vertragswidrigkeiten, die nicht durch die unverzügliche Untersuchung erkennbar waren, müssen ab dem Zeitpunkt der Erkennbarkeit unmittelbar an LAB INTERIOR GmbH schriftlich angezeigt werden. Insoweit der Kunde diese Obliegenheiten unterlässt, verliert er seine Rechte aus dem Titel der Gewährleistung, des Irrtums und des Schadenersatzes.
- Die Ware gilt auch dann als vertragsgemäß geliefert, wenn sie geringfügige Mängel aufweist, die nach handelsüblicher Praxis im Geschäftsverkehr zwischen den Parteien hinnehmbar sind; der Kunde ist jedoch berechtigt, für solche Mängel eine Minderung des Preises, oder Verbesserung zu verlangen.
- Wenn die Ware nicht vertragsgemäß geliefert wurde (und der Kunde dies gemäß Art. 14.1. mitgeteilt hat), hat LAB INTERIOR GmbH wahlweise folgende Möglichkeiten:
- Die Ware durch eine konforme Ware ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zu ersetzen.
- Die Ware ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zu reparieren oder zu verbessern.
- Einen Preisnachlass auf den Preis der vertragswidrigen Ware zu gewähren.
- Dem Kunden den für die nicht konformen Waren gezahlten Preis zurückerstatten und damit den Vertrag in Bezug auf diese Waren teilweise aufzulösen.
- Liegt ein beiderseitiges Unternehmensgeschäft vor, beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 12 Monate ab Übergabe und der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass etwaige Mängel bereits zum Übergabezeitpunkt vorhanden waren.
HAFTUNGSBESCHRĂ„NKUNG
- Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Im Übrigen kann LAB INTERIOR GmbH vom Kunden nicht für indirekte Schäden wie z.B. entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder andere indirekte Schäden, die nicht als direkte Folge eines Fehlverhaltens von LAB INTERIOR GmbH im Zusammenhang mit dem Vertrag angesehen werden können, haftbar gemacht werden.
- LAB INTERIOR GmbH haftet nicht fĂĽr Teile, Maschinen oder Waren, die nicht von LAB INTERIOR GmbH hergestellt worden sind.
- Nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten ab Lieferdatum haftet LAB INTERIOR GmbH nicht für Todesfälle oder Personenschäden oder für direkte oder indirekte materielle oder immaterielle Folgeschäden, die infolge eines Ausfalls oder eines Defekts eines Teils, einer Maschine oder einer Ware entstehen, unabhängig davon, ob dies durch Fahrlässigkeit oder anderweitig verursacht wurde. Eine Haftung für Sach- und Personenschäden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes ist ausgeschlossen.
- Die Haftung von LAB INTERIOR GmbH aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist in jedem Fall auf einen Betrag in Höhe des Preises der im Rahmen des Vertrags verkauften Waren beschränkt.
- Der Kunde verzichtet darauf mit Forderungen, welcher Art auch immer, gegen Forderungen von LAB INTERIOR GmbH aufzurechnen.
- Der Kunde verzichtet auf ZurĂĽckbehaltungsrechte.
- LAB INTERIOR trägt keine Gefahr für den zufälligen Untergang und behält seinen Entgeltanspruch auch bei Vereitelung der Ausführung aufgrund von Umständen, die außerhalb der Sphären beider Vertragspartner liegen.
RĂśCKTRITT DURCH LAB INTERIOR GMBH
- LAB INTERIOR GmbH ist bei wichtigem Grund jederzeit unbefristet zum VertragsrĂĽcktritt und/oder zur Leistungseinstellung unter Setzung einer einmaligen angemessenen Nachfrist berechtigt, insb. wenn:
- die dem Kunden obliegenden Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen erbracht werden (Nachfrist 7 Tage);
- die vom Kunden zu erbringenden Nachweise, Leistungen/Vorleistungen oder die Sicherheitsleistung oder die Fremdleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig beigebracht werden.
- Erfüllt der Kunde innerhalb der Nachfrist seine Verpflichtung, ist LAB INTERIOR GmbH berechtigt die vereinbarten Lieferfristen angemessen zu verlängern sowie Ersatz für durch den Verzug angefallene Kosten zu verlangen.
- Bei berechtigtem RĂĽcktritt von LAB INTERIOR GmbH ist diese berechtigt die bis dahin erbrachten Dienstleistungen abzurechnen sowie Ersatz fĂĽr die durch den RĂĽcktritt angefallenen Kosten sowie Schadenersatz zu verlangen.
RĂśCKTRITT DES KUNDEN
- Sofern der Kunde Verbraucher ist, wird auf folgende Bestimmungen des KSchG und FAGG hingewiesen:
§ 3 KSchG
- (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält.
- (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
- (3) Das RĂĽcktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu:
- Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat.
- Wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind.
- Bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
- Bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz oder dem Versicherungsvertragsgesetz unterliegen.
- Bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
- (4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- (5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 zu.
§ 3a KSchG
- (1) Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten.
- (2) Maßgebliche Umstände im Sinn des Abs. 1 sind:
- Die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann.
- Die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile.
- Die Aussicht auf eine öffentliche Förderung.
- Die Aussicht auf einen Kredit.
- Der Kunde erklärt, dass er die oben abgedruckten Bestimmungen des KSchG zur Kenntnis genommen und verstanden hat und somit über seine Rücktrittsrechte belehrt wurde.
ANZUWENDENDES RECHT, GERICHTSSTAND
- Ist der Kunde Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des §§ 13, 14 KSchG.
- Im Übrigen vereinbaren der Kunde und LAB INTERIOR GmbH die Anwendung des österreichischen Rechts mit Ausnahme des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, das ausdrücklich ausgeschlossen wird.
- Gerichtsstand ist das sachlich in Betracht kommende Gericht in Klagenfurt.
SONSTIGES
- Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass LAB INTERIOR GmbH Fotos, welche im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses erstellt werden, entschädigungslos und uneingeschränkt verwenden und verwerten kann, z.B. für Werbezwecke, für ihre Homepage.
- LAB INTERIOR GmbH ist berechtigt, auf der Baustelle Tafeln, auch mit einem ĂĽber den gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Text oder Werbung fĂĽr sein Unternehmen kostenlos anzubringen.
DATENSCHUTZ
- Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden ausschlieĂźlich zur VertragserfĂĽllung und den gesetzlichen Vorschriften entsprechend verwendet und verarbeitet, soweit dies nicht anders vereinbart wird. Soweit erforderlich, erfolgt dazu eine Weitergabe der Daten an andere Unternehmen, beispielsweise Subunternehmer, Transportunternehmen oder die Post. Diese sind LAB INTERIOR GmbH gegenĂĽber vertraglich verpflichtet, die Daten ebenfalls ausschlieĂźlich im Rahmen und zu Zwecken der Auftragsabwicklung zu nutzen.
Ă„NDERUNGEN UND ERGĂ„NZUNGEN ZUM VERTRAG, SALVATORISCHE KLAUSEL
- Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform. Festgehalten wird, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden.
- Soweit eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, undurchfĂĽhrbar oder nichtig sein sollte, wird die GĂĽltigkeit der ĂĽbrigen Bestimmungen davon nicht berĂĽhrt. Dies gilt auch im Falle einer RegelungslĂĽcke.
- In diesen Fällen gilt eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung, die dem bei Vertragsabschluss verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, als vereinbart.